Geschäftsbedingungen (Gbn)
Geschäftsbedingungen (Gbn) für die Teilnahme an den internen Angeboten 2009/10
Anmeldung / Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie schriftlich per Post bei der Kontakadresse des Gewerbes mit der Bezeichnung "ag impulse" eingeht bzw. direkt bei dem Ansprechpartner abgeben wird. Die Teilnahmegebühr ist
> mit einem Verrechnungsscheck oder per Barzahlung bei Anmeldung zu zahlen
bzw.
> per Barzahlung am Veranstaltungstag zu entrichten bzw.
> innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ihrer Teilnahme per Barzahlung bei
dem Ansprechpartner zu zahlen oder auf das Konto 8011539300 bei der
Dresnder Bank AG (BLZ 50080000) zu überweisen.
Bei Überweisungen und Verrechnungsschecks ist die Angebotsnummer, das Datum der Teilnahme sowie die teilnehmende Einrichtung, Institution oder der Träger und die Bezeichnung der Klasse bzw. der Gruppe (z.B.ag2/12.04.2008/InstitutionZX/ProjektgruppeXY) im Feld Verwendungszweck anzugeben. Kosten für Anreise , Verpflegung etc. sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten, es sei denn, diese sind ausdrücklich erwähnt. Als Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie ggf. weitere Informationen.
Rücktritt
Es werden grundsätzlich nur schriftliche Abmeldungen per Post bzw. direkt bei dem Ansprechpartner abgegebene Abmeldungen anerkannt. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor dem (ersten) Veranstaltungstermin wird ein Ersatz aktzeptiert oder die Teilnahmegebühr ist in voller Höhe zu zahlen. Bei verspäteter Anreise und/oder vorzeitigem Abruch der Veranstaltung ist eine anteilige Zahlung der Teilnahmegebühr nicht möglich. Die VeranstaltungsleiterInnen sowie ggf. beteiligte KooperationspartnerInnen behalten sich vor die Veranstaltung(en) abzusagen. In diesen Fällen ist keine Teilnahmegebühr zu zahlen. Weitere Ansprüche sind nicht geltend zu machen.
Haftung
Die TeilnehmerInnen sind sich bewusst, dass die Teilnahme trotz aller von den VeranstaltungsleiterInnen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen Gefahren mit sich bringen kann und übernehmen dafür die volle Verantwortung. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzungen, Schäden oder Verlusten von persönlichem und fremdem Eigentum. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Sicherheitsanweisungen der VeranstaltungsleiterInnen Folge zu leisten. Für selbstverschuldete Schäden an persönlichem und/oder fremdem Eigentum sowie für selbstverschuldete Schäden bzw. folgeschäden der TeilnehmerInnen, der Begleitpersonen und/oder von unbeteiligten Dritten wird nicht gehaftet.